Wenn der Auftraggeber Ihrer Rüge nicht abhilft, steht Ihnen der Weg zum Nachprüfungsverfahren offen.
Das Nachprüfungsverfahren schützt Bieterrechte, wenn Auftraggeber vergaberechtliche Regeln verletzen. Es dient der schnellen, effektiven Kontrolle laufender Vergabeverfahren. Ziel ist nicht Schadensersatz, sondern die Korrektur des Vergabeablaufs.
Fristen für den Nachprüfungsantrag
Oberhalb der EU-Schwellenwerte hat ein Bieter nach der Nichtabhilfemitteilung 15 Kalendertage (bzw. 10 Kalendertage bei Vorabinformation nach § 134 Abs. 2 GWB) Zeit, um bei der Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag einzureichen.
Festgestellte Fehler führen zur Aufhebung einzelner Entscheidungen oder zur Wiederholung von Wertungs- oder Verfahrensschritten.
In gravierenden Fällen kann die gesamte Ausschreibung aufgehoben werden. Der Zuschlag kann untersagt werden, solange das Verfahren läuft.
Es fallen Gebühren der Vergabekammer sowie eigene Anwaltskosten an. Bei Unterliegen tragen Antragsteller regelmäßig die Kosten. Wirtschaftlich abwägen ist wichtig, insbesondere kurz vor geplantem Zuschlag.
Achtung: Ein verspäteter Nachprüfungsantrag ist unzulässig und führt zur Zurückweisung.
Der Blick aufs Ganze:
Die Rüge ist der erste Schritt einer zweistufigen Rechtsschutzkette: Zunächst geben Sie dem Auftraggeber die Chance zur Selbstkorrektur. Nur wenn diese nicht erfolgt, können Sie den Weg zum Nachprüfungsverfahren beschreiten. Dieses System dient der Verfahrensbeschleunigung und verhindert unnötige Eskalationen vorausgesetzt, Sie nutzen die Rüge rechtzeitig und richtig.
Abschließende Empfehlung:
Scheuen Sie sich nicht, bei erkannten Vergabeverstößen zu rügen. Es ist Ihr gutes Recht und oft der einzige Weg, faire Wettbewerbsbedingungen durchzusetzen. Gleichzeitig sollten Sie die Rüge mit Augenmaß einsetzen: Nicht jede Kleinigkeit rechtfertigt eine Rüge, und nicht jede Rüge lohnt den Aufwand eines späteren Nachprüfungsverfahrens.
Wägen Sie Chancen und Risiken ab, ziehen Sie bei komplexen Fragen frühzeitig vergaberechtliche Expertise hinzu und handeln Sie stets professionell. So verstanden ist die Rüge ein wertvolles Werkzeug zur Gestaltung fairer Vergabeverfahren zum Nutzen Ihres Unternehmens, zur Stärkung des Wettbewerbs und zur Qualitätssicherung der öffentlichen Beschaffung insgesamt.
Disclaimer. Dieser Artikel basiert auf Recherchen zu aktuellen vergaberechtlichen Rahmenbedingungen, Best Practices aus der Unternehmenspraxis und Erfahrungen aus hunderten Vergabeverfahren.
Stand: November 2025
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information. Bei konkreten rechtlichen oder strategischen Fragen konsultieren Sie bitte spezialisierte Berater.