1. Kriterien vollständig erfassen
Wertungskriterien und Unterkriterien sind häufig über mehrere Dokumente verteilt (Leistungsbeschreibung, EVB, Bewertungsmatrix, Formblätter). Alles muss zusammengeführt werden, um ein vollständiges Bild zu erhalten.
2. Unterscheiden zwischen Mindestanforderung und Wertungskriterium
Mindestanforderungen sind Ausschlusskriterien. Sie müssen erfüllt, aber nicht bewertet werden. Bewertet wird nur, was darüber hinausgeht. Die Abgrenzung ist entscheidend.
3. Analyse der Gewichtung
Beispiel:
Preis: 40 %
Qualität des Umsetzungskonzepts: 25 %
Umweltstandards: 15 %
Personalkonzept: 20 %
Ein Preisunterschied von 2 % kann durch eine Differenz von 5–10 Punkten bei einem Konzeptkriterium leicht kompensiert werden. Daher ist die Investition in ein inhaltlich starkes Konzept oft wirtschaftlich sinnvoller als rein kostenorientierte Kalkulation.
4. Formale vs. inhaltliche Bewertung
Viele Vergabestellen bewerten formale Nachweise („liegt vor – ja/nein“), zunehmend aber auch inhaltliche Substanz, etwa:
Umsetzbarkeit und Plausibilität
Passung zur Leistungsbeschreibung
Nachvollziehbarkeit des Konzepts
Erfahrung und Referenzen
Qualitätssicherungsprozesse