In der Vergabepraxis treten immer wieder Situationen auf, in denen Bieter Anlass zur Rüge haben. Häufig entstehen diese durch formale oder inhaltliche Fehler im Vergabeverfahren, etwa bei Fristen, Eignungsanforderungen, Wertungskriterien oder der Kommunikation mit den Bietern. Entscheidend ist dabei stets, dass der festgestellte Mangel die Wettbewerbschancen eines Bieters beeinträchtigt oder gegen die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung (§ 97 GWB) verstößt.
In der Praxis werden Rügen insbesondere in folgenden Fällen erhoben:
Zu kurze Fristen
Bewerbungsfristen unterschreiten gesetzliche Mindestfristen
Angebotserstellungsfristen sind unrealistisch kurz
Frist zur Beantwortung von Bieterfragen ist unzureichend
Unzulässige Eignungsanforderungen
Unverhältnismäßige Referenzforderungen
Nicht auftragsbezogene Anforderungen
Diskriminierende Kriterien
Fehlerhafte Wertungskriterien
Intransparente Bewertungsmethoden
Unzulässige Zuschlagskriterien
Fehlende Gewichtung
Ausschlüsse von Bietern
Ungerechtfertigter Ausschluss vom Verfahren
Fehlerhafte Prüfung der Eignung
Willkürliche Entscheidungen
Verfahrensfehler
Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgebot
Mangelnde Transparenz
Änderung der Vergabeunterlagen ohne Information aller Bieter