Es ist richtig, dass Referenzen in vielen Ausschreibungen ein wichtiges Eignungskriterium sind. Aber: Das Vergaberecht sieht ausdrücklich vor, dass auch junge oder neu gegründete Unternehmen eine faire Chance erhalten müssen. Deshalb gibt es mittlerweile klare Regelungen und Ausnahmen für Bieter, die noch keine oder nur eingeschränkte Referenzen vorweisen können.
„Eine Beantwortung mit ‚Nein‘ führt NICHT automatisch zum Ausschluss vom Verfahren. Falls die Erfüllung dieses Kriteriums nicht möglich ist (z. B. als ‚Newcomer‘), sind auf einem Beiblatt die Gründe hierfür darzulegen und darzustellen, warum die technische und berufliche Leistungsfähigkeit trotzdem gegeben ist.“
Das bedeutet: Auch ohne konkrete Referenzen darf man sich bewerben. Wichtig ist dann, dass man glaubhaft darlegt, wie man die geforderte Leistung trotzdem zuverlässig und qualifiziert erbringen kann.
Das kann zum Beispiel über andere Nachweise geschehen, wie:
Projektleiter mit Erfahrung
qualifiziertes Fachpersonal
vergleichbare Leistungen außerhalb des Referenzzeitraums
eigene Konzepte, Zertifizierungen oder Ausbildungen